Während noch bis vor kurzem der klassische Dienstwagen als Statussymbol schlechthin galt, wird das Firmenfahrrad als sportliche und nachhaltige Alternative immer gefragter. Durch das steigende Umweltbewusstsein, den zunehmenden Verkehr in deutschen Innenstädten sowie das zunehmende Bewusstsein dafür, dass Unternehmen die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern können, gewinnt das dienstlich genutzte Zweirad an Beliebtheit. Laut dem Arval Mobility Observatory Fuhrparkbarometer – einer repräsentativen Studie des Mobilitätsdienstleisters Arval – bietet bereits die Hälfte der befragten deutschen Unternehmen Bikesharing oder -leasing an oder plant die Einführung in den kommenden drei Jahren.
Besonders interessant sind Diensträder für Personen in stark besiedelten Gebieten wie Innenstädten. Das Zweirad bietet dabei eine entspannte Art der Mobilität, frei von stressigen und zeitraubenden Staus in der Rushhour und langer Parkplatzsuche. Auch der umfassende Rundumschutz, der beispielsweise Wartung und Diebstahlversicherung in der Leasingrate beinhaltet, und die unbegrenzte Privatnutzung zählen zu den Pluspunkten dieser Mobilitätslösung.
Wie Dienstradleasing funktioniert
Ob Fahrrad, E-Bike oder Pedelec – die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter wählt das Wunschfahrrad aus. Das Dienstrad wird genau wie ein Dienstwagen über einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt, wobei es sowohl für dienstliche als auch für private Zwecke genutzt werden kann. Die Laufzeit beträgt 36 Monate. Der Unterschied zum Firmenwagen: Unternehmen können über das Dienstradleasing allen Mitarbeiterinnen und Mit arbeitern unkompliziert und mit wenig Risiko ein Mobilitätsangebot zur Verfügung stellen. Die Art des Fahrrads und seine Nutzung sind vor allem von den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber abhängig.
Warum sich Dienstradleasing lohnt
Besonders attraktiv wird Dienstradleasing durch die Gehaltsumwandlung. Die Leasingrate wird dabei direkt vom Bruttogehalt der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abgezogen. So ist eine Ersparnis von bis zu 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf möglich. Die Voraussetzung dafür ist, dass dies arbeitsrechtlich erlaubt ist. Die Leasingkosten sind abhängig vom Wert des ausgewählten Fahrrads und weiteren Kosten für zusätzliche Leistungen wie Versicherungen, Reparaturen und Wartungen. Daraus ergibt sich ein bestimmter Ratenbeitrag, der monatlich vom Bruttogehalt der Beschäftigten abgezogen wird und in der Regel zwischen 30 und 100 Euro liegt – bei hochpreisigen Fahrradmodellen kann er auch höher sein.
Steuern und private Nutzung
Das Dienstrad bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern der Arbeitgeber das Fahrrad zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt und die Kosten vollständig übernimmt. Das Angebot eines Firmenfahrrads eignet sich daher gut als Alternative zur Gehaltserhöhung. Seit 2012 gilt das Dienstrad, steuerlich gesehen, als gleichwertige Alternative zum Firmenwagen. Möchte die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter das Firmenfahrrad auch privat nutzen, so findet seit Januar 2020 die 1-Prozent-Regelung Anwendung. Das bedeutet, dass 1 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Für Fahrräder und E-Bikes, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren und zwischen 2019 und 2021 angeschafft wurden, besteht eine Ausnahme: Sie sind lediglich mit 0,5 Prozent des Listenpreises zu versteuern. Auch die volle Pendlerpauschale können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem Dienstrad geltend machen.
Rundum sorglos dank umfangreicher Servicepakete
Diebstahl, Unfall, Instandhaltung – all das sind Themen, über die sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Dienstradleasing keine Gedanken machen müssen. In den meisten Fällen umfasst der Schadenschutz noch weitere Absicherungen wie Totalverlust, Bedienungsfehler oder einfache Fahrlässigkeit, Unfälle oder Vandalismus sowie Schäden am Motor oder Akku. Darüber hinaus ist es möglich, das dienstlich genutzte Fahrrad auch in regelmäßigen Abständen warten zu lassen. Die Höhe der abgesicherten Instandhaltungskosten ist je nach individuellem Bedarf zu ermitteln und zu buchen. Das Dienstrad ist, sofern es mit einem Schloss gesichert ist, während der gesamten Leasinglaufzeit 24 Stunden am Tag zum Neuwert versichert.
Nur wenige Schritte zum Wunschdienstrad
Der Bestellprozess ist in den meisten Fällen einfach. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter registrieren sich im ersten Schritt über einen Link oder die jeweilige Firmenwebsite für das Dienstradleasing. Im zweiten Schritt prüft der Arbeitgeber die Berechtigung. Dann erhalten die Beschäftigten einen Bestellcode, mit dem sie ihr Wunschfahrrad bei einem Fachhändler auswählen können. Anschließend ist ein Überlassungsvertrag als Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag zu unterzeichnen, bevor der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin das Dienstrad beim Fachhändler abholen kann. In der Regel hat der Arbeitgeber den Leasingvertrag im Rahmen der Berechtigungsprüfung bereits vorab freigegeben. Alternativ ist auch eine gesonderte Freigabe des Leasingvertrags nach Unterzeichnung des Überlassungsvertrags möglich.
Dienstrad als Alternative oder Ergänzung zum Dienstwagen
Generell hat jeder Arbeitgeber die Möglichkeit, seinen Beschäftigten ein Dienstrad anzubieten. Immer mehr Unternehmen haben die Vorteile dieser alternativen Mobilitätslösung erkannt. Das erweiterte Mobilitätsangebot trägt zu einem verbesserten Image sowie einer gesünderen Belegschaft bei.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist das Dienstradleasing dank der Gehaltsumwandlung oft eine kostengünstige Möglichkeit, ein hochwertiges Fahrrad zu erhalten. Hinzu kommt, dass sie das Dienstrad unbegrenzt auch für private Zwecke nutzen können. Ein Dienstrad kann somit eine sinnvolle und nachhaltige Ergänzung zum Firmenwagen sein – eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Beschäftigte.
Eva Rothe, Commercial Director, Arval Deutschland