Mehr Flexibilität dank Dienstwagenleasing für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Im Schnitt sind in einem Unternehmen rund 10 Prozent aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienstwagenberechtigt. Doch auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keinen Anspruch auf ein Firmenfahrzeug haben, erwarten zunehmend von ihren Arbeitgebern, dass diese ihre Mobilität unterstützen. Über das Dienstwagenleasing können Unternehmen allen Beschäftigten die Möglichkeit bieten, ein Fahrzeug zu beziehen. Den Unternehmen stehen dabei zwei Modelle zur Wahl: das Bruttogehaltsumwandlungsmodell und Privatleasing für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Beide bringen Vorteile mit sich.
Modell 1: Bruttogehaltsumwandlung
Dieses Modell eignet sich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem festen Anstellungsverhältnis. Bei der Bruttogehaltsumwandlung (BGU) schließt das Unternehmen einen Leasingvertrag mit der Leasinggesellschaft ab. Der Arbeitgeber stellt seinen Beschäftigten die Leasingfahrzeuge anschließend gegen Gehaltsverzicht zur Verfügung. Das bedeutet, dass die Leasingrate vom Bruttolohn der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters abgezogen und somit vom Unternehmen übernommen wird. Versteuert wird der geldwerte Vorteil nach der Pauschalmethode über die 1-Prozent-Regelung.
Modell 2: Mitarbeiterprivatleasing
Beim Privatleasing schließt ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin einen Leasingvertrag direkt mit dem Leasinganbieter ab. Bei diesem Modell entfallen der administrative Aufwand für Unternehmen ebenso wie die finanziellen Risiken. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren bei Full-Service-Privatleasingangeboten von Planungssicherheit durch fixe, monatliche Leasingraten, von einem Rundum-sorglos-Servicepaket und transparenten Rückgabebedingungen. Zudem werden sie nicht durch Kapitalbindung belastet, und das Restwertrisiko entfällt in der Regel, da keine Übernahmepflicht zum Vertragsende besteht. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses setzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Vertrag mit dem Leasinggeber fort.
Kaufoption nach Vertragslaufzeit
Über Sales-to-Driver-Modelle erhalten Fahrer die Möglichkeit, ihr Leasingfahrzeug auf Wunsch nach Ende der Vertragslaufzeit zu kaufen – unabhängig davon, ob es sich um einen Dienstwagen, ein Fahrzeug im BGU-Modell oder ein über Privatleasing für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezogenes Fahrzeug handelt. Der Rückgabeprozess und die Begutachtung zur Bewertung des Fahrzeugs entfallen. Auf diese Weise werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfach, bequem und sicher von Fahrerinnen und Fahrern eines Leasingfahrzeugs zu Eigentümerinnen und Eigentümern.
Alternative Mobilitätslösungen für Beschäftigte
Auch abseits des Fahrzeugleasings gibt es für Unternehmen Möglichkeiten, sich an der Mobilität ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beteiligen und ihnen innovative Mobilitätslösungen anzubieten. Ein unkompliziertes und beliebtes Angebot ist das (E-)Bike-Leasing. Auch hier erfolgt die Zahlung der Leasingrate aus dem Bruttogehalt der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Somit ist das Dienstradleasing eine kostengünstige Alternative zum Fahrradkauf. Neben der vorteilhaften Gehaltsumwandlung profitieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zudem von der Möglichkeit zur unbegrenzten Privatnutzung und von einem umfassenden Rundumschutz. Ein weiterer positiver Nebeneffekt: Unternehmen fördern durch das Angebot die Gesundheit ihrer Belegschaft.
Weitere Mobilitätslösungen wie Mobilitäts-Apps und -budgets sind ebenfalls beliebt. Bei Letzteren ist das Prinzip einfach: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten von ihren Arbeitgebern ein festgelegtes Budget. In diesem Rahmen können sie verschiedene, zu ihren individuellen Anforderungen passende Mobilitätsangebote auswählen und nutzen. Das können Services gewerblicher Anbieter wie flexible Kurz- und Langzeitfahrzeugmiete, Carsharing, E-Scooter-Miete und Fahrdienste (Ridehailing), aber auch Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs sein. Die konkrete Ausgestaltung eines Mobilitätsbudgets und der nutzbaren Angebote hängt von den Anforderungen des Unternehmens und seiner Beschäftigten ab. Bei der Umsetzung kann die Einführung einer Mobilitäts-App unterstützen: Diese vereint die Services verschiedener Anbieter in einer Anwendung und macht es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dadurch einfach, die individuelle, auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmte Mobilität zu organisieren.
Mobilitätslösungen für Beschäftigte: lohnenswert für Unternehmen
Unternehmen profitieren, wenn sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innovative Mobilitätslösungen anbieten: Erstens motivieren sie ihre Belegschaft und steigern deren Loyalität und Zufriedenheit. Damit können Mobilitätsangebote dazu beitragen, der Abwanderung von Talenten vorzubeugen. Zweitens steigern Arbeitgeber ihre Attraktivität und zeigen, dass sie moderne Lebenswirklichkeiten – gerade jüngerer Generationen – ernst nehmen. Die zusätzlichen Benefits der Mitarbeitermobilität können neben dem Gehalt ein ausschlaggebendes Argument für Bewerberinnen und Bewerber bei der Wahl des Arbeitgebers sein. Insgesamt sind diese Benefits ein wichtiger Hebel, um Talente anzuwerben und zu binden – vor dem Hintergrund des bestehenden Arbeitnehmermarkts kann das für den Unternehmenserfolg entscheidend sein.
Eva Rothe, Commercial Director,
Arval Deutschland