Die Frist zur Auszahlung einer steuerfreien Coronaprämie hat der Gesetzgeber noch einmal verlängert, und zwar bis zum 31. März 2022.
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Die Frist zur Auszahlung einer steuerfrei­en Coronaprämie hat der Gesetzgeber noch einmal verlängert, und zwar bis zum 31. März 2022. Dadurch können Unternehmen die Leistungen ihrer Mitar­beiter während der Pandemie noch länger finanziell würdigen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur steuer- und sozialversicherungsfreien Coronaprämie.